Vögel und Menschen teilen sich heute oft denselben Lebensraum: die Siedlung. Einige Vogelarten brüten unter unseren Dächern. Alle Nester (an Bauobjekten oder auch in Hecken) sind rechtlich gemäss NHG und NHV geschützt!
Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (Art. 20 und Anhang)
Bei Neubauten und nach Umbauten fehlen oft die nötigen Schlupflöcher, die bei alten Häusern noch vorhanden sind, oder Glasfronten werden zu Todesfallen. Wenn man die Ansprüche der Gebäudebrüter bereits bei der Planung miteinbezieht, können einige Brutplätze gerettet werden.
Überprüfen und Fordern Sie die Einhaltung der SIA-Norm 329:
Gemäss Ziffer 2.1 sind ab sofort zusätzliche Anforderungen bei der Projektierung zu berücksichtigen: Personenschutz, Luftdurchlässigkeit, Nachhaltigkeit und Vogelschutz.
Folgende Gebäudebrüter mit Ausnahme der Haustaube sind gesetzlich geschützt:
Merkblatt Gebäudebrüter
Kanton Zürich
Gute Beispiele: Gebäudebrüterinventar Küsnacht im öffentlichen GIS
Bildquellen: www.vogelwarte.ch