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Verpachtung gemeindeeigener Grundstücke

Bei der Verpachtung gemeindeeigener Flächen hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Bewirtschaftung und Entwicklung der Grundstücke zu lenken. Als Liegenschaftsverwalterin kann sie direkt konkrete Auflagen und Bewirtschaftungsvorgaben vertraglich festsetzen.

Landwirtschaftsland:

Mögliche Auflagen für Verpachtung sind:
- Biologischer Landbau
- 20% Biodiversitätsförderflächen

Dringend spezifische Auflagen machen wenn Flächen:
- im Vernetzungsgebiet liegen 
- an ein kommunales/kantonales Schutzgebiet angrenzen
- am Bach liegen
- am Wald liegen

 

Kleingärten:

- Verbot von Pestiziden

-> Verpachtungskonzept ausarbeiten
In diesem Konzept sind die Auflagen für alle möglichen Verpachtungen geregelt

-> Konkrete Betriebskonzepte erarbeiten, wenn die Gemeinde einen Landwirtschaftsbetrieb oder viel Landwirtschaftsland im Eigentum hat

Ein gutes Beispiel einer Kleingartenordnung hat die Stadt Zürich erarbeitet: PDF