Umsetzung Naturschutz auf Gemeindeebene
Der Naturschutz ist eine Gemeinde-Aufgabe. Hier eine Übersicht über die verschiedenen Aspekte und Möglichkeiten: Naturschutz auf Gemeindeebene (Kanton Zürich)
INVENTARE
Nehmen Sie die Naturobjekte in einem kommunalen Inventar auf. Inventare sind behördenverbindlich, haben aber nur empfehlenden Charakter für die Eigentümer. Sie dienen jedoch als Grundlage für die weiterführende Planungen. Die wertvollsten Objekte aus dem Inventar können in einem weiteren Schritt in die Schutzverordnung aufgenommen werden.
Alle Inventar- und Schutzobjekte sollten unbedingt ins gemeindeigene GIS aufgenommen werden, damit sie für alle Verwaltungsabteilungen einsehbar sind.
Inventare werden mit einem Gemeinderatsbeschluss festgesetzt. Es braucht keine Publikation und somit gibt es keine Rekursmöglichkeit.
SCHUTZVERORDNUNG
Kommunale Inventarobjekte können mittels einer kommunalen Schutzverordnung langfristig und eigentümerverbindlich gesichert werden. Der Schutz beinhaltet dabei nicht nur die Verhinderung von Beeinträchtigungen, sondern er stellt auch den Unterhalt, die Pflege und allenfalls die Wiederherstellung eines Objekts sicher. Bezüglich Baumschutz hat Kloten schon 1990 eine radikale Lösung gewählt: In der Stadt Kloten sind, innerhalb der Bauzonen, grundsätzlich alle Bäume unter Schutz gestellt, falls der Stamm einen Meter über dem Boden einen Umfang von 90 cm oder mehr (rund 30 cm Durchmesser) aufweist. |
Verträge
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Grünstadt Schweiz Label
Grünstadt Schweiz zeichnet Wohnorte aus, die sich ganz besonders für die Gestaltung und Pflege ihres Grünraumes einsetzen. Es gibt den Grünen Ämtern zudem Hilfestellungen für eine effiziente Planung und Management, sowie bei praktischen Fragen zum Unterhalt. |