Baugesuche
Bei Baubewilligungen können Auflagen gemacht werden.
- Einführung einer Bauberatungspflicht mit Schwerpunkt Ökologie (evtl. auch in BZO verankern)
- Mit übergeordneten Planungsinstrumenten (z.B. Gestaltungsplan) oder für gewisse Zonen oder Parzellen ökologische und gestalterische Ansprüche definieren, z.B. mit Hilfe der Kriterien der Stiftung Natur und Wirtschaft, siehe nebenan
- Überprüfen Sie über das kantonale und das lokale GIS, ob Schutzobjekte, Inventarobjekte o.ä. vom Bau betroffen sind und machen Sie die entsprechenden Vorgaben
- Verteilen Sie den Bauherren ein Merkblatt mit Tipps für naturnahe Gestaltungsmöglichkeiten, siehe Merkblatt nebenan
- Stellen Sie das Merkblatt für Bauherren auch auf Ihrer Gemeinde-Webseite zur Verfügung
- Bei Baueingabe Pflanzliste einfordern, strichprobenartige Umsetzungskontrollen durchführen (Auftrag an NNP möglich)
Pflanzabstände
Im Rahmen der klimaangepassten Siedlungsentwicklung werden diverse Gesetze und Verordnungen momentan (Stand Juni 2022) angepasst, so unter anderem auch das kantonale Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB) und die Verkehrserschliessungsverordnung (VerV), wo Pflanzabstände in der Siedlung geregelt sind. Siehe neue Regelungen im Merkblatt Pflanzabstände (z.B. müssen Sträucher keinen Abstand zur Parzellegrenze mehr einhalten und Bäume neu nur noch 2 statt 8 Meter!).
Angebot NNP
Das NNP prüft die eingegebenen Pflanzpläne bezüglich einheimische/nicht einheimische Pflanzen kostenlos. Rückmeldung innert 2 Arbeitstagen.
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Merkblatt für Bauherren: Naturnahe Umgebungsgestaltung (3 Seiten)
NNP -
Vollzugsrichtlinien Siedlungsökologie
Gemeinde Meilen -
Kriterien für Wohnumgebungen
Stiftung Natur und Wirtschaft -
Kriterien für Firmengelände
Stiftung Natur und Wirtschaft -
Anforderungen an den ökologischen Ausgleich
Stadt Illnau-Effretikon
Siehe auch